Subventionen
Neben ihrer Rolle als Versicherung unterstützt die KGV Hauseigentümer*innen mit Finanzhilfen für Massnahmen zum Schutz von Gebäuden gegen Brandrisiken und Naturgefahren.
Die KGV unterstützt Hauseigentümer*innen, indem sie Finanzhilfen für Massnahmen zum Schutz von Gebäuden gegen Brandrisiken und Naturgefahren zur Verfügung stellt.
Die von der KGV subventionierten Massnahmen zielen darauf ab, Risiken zu vermeiden, die Sicherheit der Gebäude zu erhöhen, im Brandfall Alarm auszulösen und den Einsatz der Feuerwehr zu erleichtern. Indem sie die Hauseigentümer*innen beim Schutz ihrer Gebäude unterstützt, verfolgt die KGV auch das Ziel, die Prämien auf einem stabilen Niveau zu halten.
Prävention zahlt sich aus! Die von der KGV vorgeschlagenen Massnahmen bieten einen wirksamen Schutz, der während der gesamten Lebensdauer eines Gebäudes viel Ärger vermeidet.
Die schweizerischen Brandschutzvorschriften gelten seit dem 1. Januar 2015. Ihr Ziel ist es, Menschen, Tiere und Sachwerte vor den Gefahren und Folgen von Bränden und Explosionen zu schützen (VKF-BSN 1-15 Art. 1 Abs. 1). Die KGV unterstützt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit finanziellen Beiträgen für Massnahmen, die Personen und Gebäude vor Brandeinwirkungen schützen. Die geförderten Massnahmen tragen dazu bei, die Sicherheit von Gebäuden zu erhöhen, im Brandfall frühzeitig Alarm auszulösen und einen raschen Einsatz der Feuerwehr zu ermöglichen.
Der Schutz vor Naturgefahren umfasst alle Massnahmen/Tätigkeiten/Aktionen, die Schäden an Personen oder Sachgütern verhindern können. Naturgefahren von grossem Ausmass hat es immer schon gegeben. Sie haben sogar zugenommen mit der Verdichtung des Siedlungsraums und der Zunahme der exponierten Sachgüter.
Die KGV unterstützt die Umsetzung von Massnahmen, um bestehende Gebäude gegen Naturgefahren zu schützen. Die Wahl der optimalen Massnahme ist grundlegend, um das Schutzziel zu erreichen. Daher subventioniert die KGV sowohl die Analyse zu 80% als auch die Schutzmassnahme selbst zu 50 % bzw. zwischen dem 1. Juni 2024 und dem 31. Dezember 2026 sogar zu 60 %.
In gewissen Situationen kann eine koordinierte Massnahme zwischen mehreren Hauseigentümer*innen am effizientesten sein. Die KGV hilft den Eigentümer*innen, sich zusammenzuschliessen, um die beste Massnahme zu finden, um eine Gruppe von Gebäuden zu schützen. Die KGV-Experten stehen für eine Analyse der Situation zur Verfügung und orientieren die Eigentümer*innen.
Die KGV stellt der Öffentlichkeit eine Online-Karte zum Phänomen des Oberflächenabflusses für das gesamte Gebiet des Kantons Freiburg zur Verfügung.
Siehe Karte zur Gefahr vom Oberflächenabfluss
Die KGV bietet eine Reihe von Subventionen an, um Ihnen dabei zu helfen, Naturgefahren vorzubeugen und ihnen zu begegnen.
Die KGV lanciert eine Spezialaktion für Hauseigentümer*innen, welche im Rahmen des Gebäudeprogramms Subventionen erhalten. Sie zielt darauf ab, den Eigentümer*innen durch bedeutende Finanzhilfen Anreize zu bieten, um Präventionsmassnahmen gegen Naturgefahren und Brandrisiken in ihre Projekte energetischer Sanierungen einzubeziehen. Diese Aktion betrifft gezielte Massnahmen, die auf unserer dafür vorgesehenen Seite vorgestellt werden.
Eine energetische Sanierung kann nur dann effizient sein, wenn sie widerstandsfähige Materialien einbezieht.
Wussten Sie schon? Mit einer Investition von 5 Franken in eine wirksame Präventionsmassnahme lassen sich 1 kg CO2-Äquivalent einsparen!