Lichtkuppeln
Erhöhung der dauerhaften Widerstandsfähigkeit von Lichtkuppeln gegen Hagelschlag
Umfang
Ein Ersatz durch Kunststoff-Lichtkuppeln ist ausgeschlossen.
Für Gebäude, die vor dem 01.01.2020 eine Baubewilligung erhalten haben.
KGV-Beitrag
Standard
50% des Rechnungsbetrags
Max. 2% des Versicherungswertes
Combiné
x2
60% des Rechnungsbetrags
Max. CHF 20’000.–
Gültig vom 01.06.2024 bis zum 31.12.2026, in Verbindung mit energetischen Sanierungen im Rahmen des Gebäudeprogramms des Amtes für Energie.