Lichtschächte
Erhöhen und Abdichten von Lichtschächten.
Umfang
Für Gebäude, die vor dem 01.01.2020 eine Baubewilligung erhalten haben.
KGV-Beitrag
Standard
50% des Rechnungsbetrags.
Max. 2% des Versicherungswertes
Gültig vom 01.06.2024 bis zum 31.12.2026.
Kombiniert
x2
60% des Rechnungsbetrags.
Max. CHF 20’000.–
Gültig vom 01.06.2024 bis zum 31.12.2026, in Verbindung mit energetischen Sanierungen im Rahmen des Gebäudeprogramms des Amtes für Energie.