KGV-Beitrag

Standard

Max. CHF 20’000.– pro Fluchtweg

Gültig vom 01.06.2024 bis 31.12.2026

Kombiniert
x2

Max. CHF 40’000.– pro Fluchtweg

Gültig vom 01.06.2024 bis zum 31.12.2026, in Verbindung mit energetischen Sanierungen im Rahmen des Gebäudeprogramms des Amtes für Energie.

Warum davon profitieren?

Vertikale Fluchtwege, also Treppenhäuser, ermöglichen im Ereignisfall aufgrund ihrer Bauweise (Brandabschnittsbil).

Wie stellen Sie Ihren Antrag?

1. Offerte

Lassen Sie sich von einem Unternehmen einen Kostenvoranschlag erstellen

2. Beitragsgesuch

Reichen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn der Arbeiten zusammen mit dem Kostenvoranschlag über die digitale Plattform bei der KGV ein.

3. Arbeiten

Nach der provisorischen Zusage des Fördergegenstands, können Sie die Arbeiten durch qualifizierte Fachkräfte aus-führen lassen

4. Rechnungen

Nach Beendigung der Arbeiten übermitteln Sie die Rechnungen, Zahlungsnachweise sowie weitere erforderliche Dokumente an die KGV

5. Auszahlung

Erhalten Sie den definitiven Entscheid über die Gewährung der Beiträge sowie die Überweisung des Betrags