Gebäudeöffnungen
Erhöhung der Wasserdichtigkeit von Gebäudeöffnungen (z.B. Fenster, Türen, Tore) die einen unzureichenden Schutz bei starken Regenfällen und Überschwemmungen aufweisen.
Umfang
Die Arbeiten müssen von qualifizierten Fachpersonen durchgeführt werden.
Für Gebäude, die vor dem 01.01.2020 eine Baubewilligung erhalten haben.
KGV-Beitrag
Standard
Max. 2% des Versicherungswertes
Gültig vom 01.06.2024 bis zum 31.12.2026, 50% des Rechnungsbetrags
Combiné
x2
Max. CHF 20’000.–
60% des Rechnungsbetrags.
Gültig vom 01.06.2024 bis zum 31.12.2026, in Verbindung mit energetischen Sanierungen im Rahmen des Gebäudeprogramms des Amtes für Energie.
Videobeispiele
Im Video