Weiterbildung im Rahmen von GEAK-Gutachten

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Beschreibung

Die Kantonale Gebäudeversicherung (KGV) mit der Unterstützung des Amts für Energie des Kantons Freiburg (AfE) bietet eine Zusatzleistung zum GEAK an.

Damit haben GEAK-Experten künftig die Möglichkeit, ihren Kunden die Durchführung einer Ergänzung zum GEAK (neuer KGV-Anhang) vorzuschlagen, die sich auf die Sicherheit ihres Gebäudes in Bezug auf Naturereignisse und Brandschutz bezieht.

Ab nächstes Frühjahr können alle anerkannten GEAK-Experten, welche die Grundausbildung (3Std.) absolviert haben, von einer Anerkennung durch die KGV profitieren. Diese bietet ihnen die Möglichkeit, die zur Verbesserung der Gebäudesicherheit notwendigen Informationen zu erfassen.

Eigentümer profitieren von der kompetenten Beratung der GEAK-Experten bezüglich Energie und erfahren ihre Möglichkeiten, wie sie ihr Gebäude vor Naturgewalten und Feuer schützen können. Damit wird das Leistungsangebot des GEAK-Experten erweitert.

Besuchen Sie den Kurs für GEAK-Experten «Vermeidung von Natur- und Brandrisiken bei energetischen Sanierungen» und erwerben Sie neue Kompetenzen für Ihre GEAK- und GEAK+-Bewertungen.

Ziele

Dieser Kurs vermittelt den GEAK-Experten Kenntnisse über Gebäudesicherheit, damit sie ihre Kunden auf nachhaltigere Lösungen in Bezug auf die gewählten Materialien oder auf leicht umsetzbare Techniken für ihre Renovierungsprojekte hinweisen können.

Zielgruppe

GEAK-Experten

Daten und Anmeldung

Finden Sie hier unten die Daten der nächsten Kurse und melden Sie sich an.

Brandschutz für Architekten & Planer (QSS 1)

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Der Kurs richtet sich an Personen, welche in Planungsbüros an Standardbauprojekten arbeiten.

Ziel ist es, die theoretischen Grundlagen zu vermitteln und die praktische Umsetzung der Brandschutzrichtlinien für Gebäude der Qualitätssicherungsstufe 1 (QSS 1) zu üben.

Der Kurs erstreckt sich über zwei Tage und umfasst einen praktischen Workshop. Dieser wird von den KGV-Brandschutzexperten im Ausbildungszentrum für Prävention und Intervention der KGV abgehalten.

Dieser Kurs wird mit einer Einführung über die Risiken der Naturgefahren an Gebäuden und den entsprechenden möglichen Antizipationsansätzen ergänzt.

Kurse für Blitzschutzinstallateur∙innen

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Die Normen, Regeln und Richtlinien betreffend die Blitzschutzanlagen sind komplex und stellen grosse Herausforderungen an die Installateur∙innen und Planer∙innen von Blitzschutzanlagen (Blitzableiter). In Zusammenarbeit mit den betreffenden Instanzen der anderen Westschweizer Kantone organisiert die KGV Schulungen:

  • Grundkurs (3 Tage) mit Prüfung: Der Grundkurs umfasst den äusseren und inneren Schutz, sowie den Schutz der technischen Anlagen. Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Bewilligung zur Installation von Blitzschutzanlagen in den Kantonen Freiburg, Jura, Neuenburg und Waadt. Das Zertifikat, das nach Beendigung des Grundkurses ausgehändigt wird, ist in den Kantonen Genf und Wallis auch anerkannt.
  • Weiterbildung (0.5 Tag) Mit der Weiterbildung kann das Wissen auf den neusten Stand der Technik gebracht werden. Sie richtet sich an Personen, die den Grundkurs absolviert und die Prüfung bestanden haben, und die Systematisch alle Weiterbildungskurse besucht haben. Je nach kantonaler Gesetzgebung kann der regelmässige Besuch von Weiterbildungen auch eine Voraussetzung für die Verlängerung der Installationsbewilligung sein.

Kurs Notbeleuchtung

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Die Auslegung und Anwendung der Brandschutzrichtlinie 17-15 der VKF « Kennzeichnung von Fluchtwegen – Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung » sowie die technischen Regeln im Bereich Sicherheitsbeleuchtung stellen erhebliche Anforderungen, nicht nur an Installateur∙innen, sondern auch für Planer∙innen, Ingenieur∙innen und Architekt∙innen. Die KGV bietet eine Schulung (0.5 Tag) an. Diese beinhaltet die notwendigen Präzisierungen und Erläuterungen zur Auslegung der technischen Regeln und deren konforme Anwendung bei den Anlagen.

Kurse für Kommunale Fachpersonen Brandschutz

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Die Kommunalen Fachpersonen Brandschutz sind zuständig für die fachliche und verfahrenstechnische Unterstützung der Gemeinden im Bereich Gebäudesicherheit für Mensch und Tier. Diese Ausbildung (4.5 Tage + Prüfung) hat zum Ziel, die gesetzlichen Grundlagen, die administrativen Verfahren, die Brandschutzvorschriften und die notwendige Fachterminologie zu vermitteln. Nach Abschluss dieses Kurses ist die Fachperson in der Lage, die Vorgaben bezüglich Brandschutz, die in den Gutachten der KGV und in den Brandschutzplänen aufgeführt sind, zu verstehen. Die Fachperson kann weitere Aufgaben im Bereich Brandschutz übernehmen, mit den Expert∙innen der KGV zusammenarbeiten, Situationen vor Ort unter dem Blickwinkel des Brandschutzes beurteilen und Verhältnismässigkeit anwenden. Die Fachperson kennt die Instrumente des Informationsaustausches und arbeitet mit der KGV in Partnerschaft.

Secur'enterprises

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Bei Ausbruch eines Brandes ist richtiges Reagieren entscheidend! Die KGV bietet den Organisationen im Kanton Freiburg (Unternehmen, Körperschaften…) 30% Rabatt, wenn sie ihr Personal im Umgang mit kleinen Löschgeräten ausbilden lassen.

Für Ihre Anfragen, bitte kontaktieren Sie das Ausbildungszentrum Châtillon:
cfch@ecab.ch oder +41 26 566 41 50.

SecuLab – Die Gefahren der Elektrizität

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Für über 25 % der Brandfälle sind elektrische Anlagen die Brandursache.  Deshalb hat die KGV im Rahmen ihrer Präventionstätigkeit ein Demonstrationslabor geschaffen, das die zahlreichen Gefahren der Elektrizität veranschaulicht.

Die Demonstrationen von SecuLab basieren auf den häufigsten oder wichtigsten Schadenereignissen, bzw. Unfällen. So werden beispielsweise die Gefahren von Stromschlägen für Personen erklärt, oder auch wie Brände entstehen können durch « selbstgebastelte » und nicht konforme Anlagen. Alle Erklärungen werden anhand eines Modells praktisch veranschaulicht. So wird eindrücklich gezeigt, welch tragische und zerstörerische Folgen solche Unfälle haben können. Die Teilnehmenden werden dadurch sensibilisiert für gefährliche Situationen und lernen, wie diese vermieden werden können.

Die Demonstrationen sind kostenlos für Gruppen (mindestens 20 Personen) aus dem Kanton Freiburg.

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