Eine Schätzung ist notwendig bei:
Schätzungsverfahren
Bei einer Neuschätzung ist das Gebäude ab Eingang der Schätzungsanfrage zu seinem neuen Wert versichert. Die Begründung des Werts muss jedoch belegt werden.
Sobald wir Ihre Anfrage erhalten, beauftragen wir die Schätzungskommission Ihrer Region, einen Termin für die Schätzung Ihres Gebäudes zu vereinbaren.
Online-Formular