Die Eigentümerschaft des abgerissenen Gebäudes stellt der KGV per E-Mail folgende Angaben für die Erstellung einer Schlussabrechnung zu:

  • Adresse des abgerissenen Gebäudes
  • Zeitpunkt des Abbruchs
  • Kopie der Rechnungen in Zusammenhang mit dem Abbruch (Deponie, Transport usw.)
  • Foto des Standorts nach dem Abbruch

Nach Eingang dieser Angaben wird eine Schlussabrechnung der Prämie erstellt.