Wenn der Zustand gemäss Schätzungsprotokoll als «gut» oder «mittel» beurteilt wird:

Die Gebäude werden zum Neuwert, gemäss indexiertem Wert des letzten Prämienbescheids versichert.

Wenn der Zustand gemäss Schätzungsprotokoll als «schlecht» beurteilt wird:

Die Gebäude werden zu ihrem aktuellen Wert versichert, grundsätzlich ohne Indexierung. Im Schadenfall wird die Überalterung der Bauteile mitberücksichtigt. Der Versicherungswert steht auf dem letzten Prämienbescheid.