Versicherte Objekte

Die KGV versichert alle Gebäude im Kanton Freiburg gegen Brand- und Elementarschäden.

Um von der Versicherungsdeckung profitieren, muss ein Gebäude:

  • über eine Baubewilligung verfügen
  • die Anforderungen an Bauweise und Sicherheit erfüllen
  • einen Mindestwert von CHF 10’000 aufweisen

WAS VERSICHERT IST

Jedes aus Bautätigkeit hervorgegangene Immobilienobjekt, einschliesslich seiner wesentlichen Bauteile und der Anlagen, welche die Grunddienstleistungen des Gebäudes sichern:

  • Wasserleitungen innerhalb des Gebäudes
  • Installationsschächte zur Grundversorgung
    z.B. Strom, Klimaanlage, Be- /Lüftung, Heizung
  • Trennwände, roh und nicht roh
  • Fussböden, inkl. Abdeckung, rohe oder nicht rohe Beschichtung
  • Küchen

WAS DIE VERSICHERUNG NICHT DECKT

  • Baugrund und damit verbundene Werte
  • Vorteile aufgrund der Lage des Gebäudes
  • künstlerischer, Antiquitäts-, Sammler- oder Liebhaberwert eines Gebäudes oder eines Bauwerks
  • Teile des Gebäudes und Bauwerks, die Teile von dessen Tragwerk sind, jedoch nicht dem Eigentümer des Gebäudes gehören
  • spezielle Verbauungen zur Festigung unterhalb des Erdbodens
  • mit dem Gebäude verbundene Rechte
  • baubewilligungspflichtige Gebäude und Gebäudeteile, für die keine solche Bewilligung vorliegt

Abgrenzungsregeln

Folgende Elemente werden neu durch die KGV und durch die Privatversicherungen versichert, gemäss der Richtlinie über die Abgrenzungsregeln zwischen Gebäudeversicherung und Mobiliarversicherung im Kanton Freiburg:

VERSICHERT DURCH DIE KGV

  • Wasserenthärter
  • Sanitäre Anlagen
  • Blitzschutzanlagen
  • Öfen und Kachelöfen aller Art, inkl. Rauchabzug
  • Geothermische Sonden
  • Storen aus Stoff mit Ausrollsystem
  • Brand- und Rauchmeldeanlagen
  • Elektroauto-Ladestationen (wenn sie Teil des Gebäudes sind)

 

Die Eigentümerschaft der Anlage und die Eigentümerschaft des Gebäudes ist identisch.

Bei Gebäuden, mit einer industriellen, gewerblichen, geschäftlichen oder landwirtschaftlichen Nutzung, die sowohl bauliche Einrichtungen enthalten, die zur Gebäudestruktur gehören, als auch Anlagen, die dem Betrieb des Gebäudes dienen, umfasst die Gebäudeversicherung ausschliesslich die Gebäudeteile, die ausschliesslich oder im Wesentlichen zur Gebäudestruktur gehören.

Zur Klassierung der Gebäude stützt sich die KGV auf das Grundlagendokument des Interkantonalen Rückversicherungsverbands (IRV) zur Nutzung von den Gebäuden.

VERSICHERT DURCH PRIVATVERSICHERUNGEN

  • Gebäude, deren Wert unter CHF 10’000.- liegt
  • Campinghäuser, Wohnmobile, bewohnbare Container
  • Aussenanlagen
  • Pergolas, die nicht am Gebäude befestigt sind
  • Leichte Bauten
  • Aussenschwimmbecken, die nicht mit dem Gebäude verbunden sind
  • Lattenzäune
  • Mückenschutzgitter
  • Windschutznetze
  • Kanalisation im Aussenbereich und Drainageanlagen der Liegenschaft
  • Waschmaschinen und Wäschetrockner
  • Mobile elektrische und elektronische Geräte
  • Geräte und Anlagen wie Sauna, Whirlpools und Infrarotkabinen