Es wurden zwei unterschiedliche Vorgehensweisen identifiziert. Im ersten Fall kontaktieren die Täterinnen und Täter die Eigentümerschaft per Telefon und geben sich als Mitarbeitende der KGV oder als vom Unternehmen beauftragte Schätzerinnen und Schätzer aus. Unter dem Vorwand einer unbezahlten Rechnung verlangen sie von den Geschädigten persönliche Daten oder Bankdaten.

Im zweiten Fall sprechen die Täterinnen und Täter die Notwendigkeit einer Schätzung oder Neubewertung des Hochbaus an, um einen sehr kurzfristigen Termin, manchmal innerhalb einer Stunde, am Wohnort der geschädigten Person zu vereinbaren. Es kann auch vorkommen, dass die Betrügerinnen und Betrüger direkt Zuhause vorbeikommen und sich als von der KGV beauftragte Schätzerinnen und Schätzer ausgeben. Anschliessend bitten sie um Einlass, was für die Eigentümerinnen und Eigentümer potenzielle Risiken mit sich bringen kann.

Die KGV erinnert daran, dass Schätzungen und Neubewertungen von Hochbauten nur nach vorheriger Vereinbarung durch von der KGV zugelassene Schätzerinnen und Schätzer erfolgen. Schätzerinnen und Schätzer machen nie Spontanbesuche ohne Termin.

Im Zweifelsfall:

  • Wenn Ihnen ein Telefonat mit einer Person, die behauptet, zur KGV zu gehören, verdächtig erscheint, lehnen Sie den Termin entschieden ab und kontaktieren Sie die KGV unter +41 26 566 42 00, um die Echtheit der Person und des Termins zu überprüfen.
  • Erscheint eine Person, die sich als Mitglied der KGV ausgibt, ohne dass zuvor ein Termin vereinbart wurde, verweigern Sie den Zutritt zu Ihrem Hochbau und kontaktieren Sie unverzüglich die Kantonspolizei unter der Nummer 117.
  • Geben Sie Ihre Bankdaten oder persönlichen Daten niemals per Telefon weiter, sondern nur über die offiziellen Verwaltungswege der KGV.