Da Stoffstoren ständig klimatischen Einflüssen standhalten müssen, können sie selbst bei schwachem Wind relativ starken Belastungen ausgesetzt sein.
Wie ein Segel bieten sie dem starken Wind Halt. Die Kräfte, die auf die Tragkonstruktion wirken, erhöhen sich schnell und es besteht die Gefahr, dass die Gebäudehülle beschädigt wird oder sogar Bauteile herabfallen.
Versichert? Ja, aber…
Durch den Wind beschädigte Stoffstoren sind nur bedingt durch die KGV abgedeckt. Der Schaden muss zusätzlich durch ein plötzlich eintretendes und unvorhersehbares Ereignis verursacht worden sein, das trotz zumutbarer Schutzmassnahmen nicht verhindert werden konnte. Sind alle Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt, übernimmt die KGV den Schaden, andernfalls bleiben die Kosten zulasten der Gebäudeeigentümerschaft. Achtung: Die Policen der KGV vor dem 1. Juli 2018 decken keine Stoffstoren.
Klicken Sie hier, um mehr über die Bedingungen für die Kostenübernahme bei Windschäden zu erfahren
Ein paar nützliche Tipps
- Ziehen Sie Stoffstoren nachts oder bei Abwesenheit, auch wenn diese nur kurz ist, immer hoch. Das Wetter ist wechselhaft und kann jederzeit schnell umschlagen.
- Bevorzugen Sie Produkte, die den geltenden Normen entsprechen. Jedes Storensystem ist in unterschiedlichen Festigkeitsklassen gegen Wind ausgelegt. Selbst bei den widerstandsfähigsten Modellen können Schäden bereits ab 48 km/h entstehen, wenn sie nicht hochgezogen werden, bei den empfindlichsten reichen 28 km/h. Erkundigen Sie sich beim Hersteller für mehr Infos. Bitte beachten Sie, dass die Versicherung einspringen kann, wenn der Wind eine Geschwindigkeit von mindestens 75 km/h erreicht.
- Statten Sie Ihre motorisierte Stoffstore mit einem Windwächter aus. Diese Vorrichtung ermöglicht den automatischen Rückzug der Storen bei ungünstigen Witterungsverhältnissen.
- Informieren Sie sich über das Wetter und seine Entwicklung und aktivieren Sie die Mitteilungsdienste von Warnungen für Ihre Region, zum Beispiel über:
- Lesen Sie die nützlichen Informationen und Tipps der KGV: