Bisher lag der Maximalbetrag einer Subvention zum Schutz vor Naturgefahren bei 10 000 Franken pro Gebäude. Neu wird diese Obergrenze durch einen Betrag ersetzt, der 2 % des Versicherungswertes des Gebäudes entspricht.
Ein gerechterer und verhältnismässigerer Ansatz
Diese Anpassung ermöglicht es, die finanzielle Unterstützung der KGV genauer auf die tatsächliche Situation der Gebäude und die umgesetzten Präventionsmassnahmen abzustimmen. Durch die Kopplung des maximalen Subventionsbetrags an den Versicherungswert gewährleistet das neue Modell eine gerechtere Verteilung der Fördermittel und eine bessere Verhältnismässigkeit zwischen der getätigten Investition und der gewährten Förderung.
Förderung des Gebäudeschutzes
Mit dieser regulatorischen Weiterentwicklung bekräftigt die KGV ihren Willen, die Prävention zu stärken und die Eigentümerschaft zu ermutigen, in nachhaltige Massnahmen zum Schutz der Gebäude zu investieren.
Die übrigen Bedingungen für die Gewährung der Subventionen bleiben unverändert. Gesuche werden nach den geltenden Kriterien geprüft.
Neue Seite zum Thema Subventionen
Die Seite der KGV-Webseite zum Thema Subventionen wurde überarbeitet. Dank einer neuen, intuitiveren Gestaltung, Piktogrammen und Suchfiltern ermöglicht sie einen einfachen Zugriff auf alle nützlichen Informationen zu den Subventionen der KGV.
- Weitere Informationen: Subventionen der KGV