Alle 15 Jahre wird jedes Gebäude neu geschätzt, um dessen Versicherungswert zu bestimmen, damit im Schadenfall dasselbe Gebäude vollständig wieder aufgebaut werden kann.

Um dieses Prinzip der Versicherungsdeckung jedes Jahr zu gewährleisten, wird der Schätzungswert des Gebäudes der Marktpreisentwicklung der im Bausektor tätigen Unternehmen angepasst, wenn die Veränderung dieses Index 2% übersteigt (Baupreisindex «Espace Mittelland» vom Bundesamt für Statistik).

Seit 2012 war keine Anpassung der Versicherungswerte mehr erforderlich. Durch die signifikante Veränderung dieses Index im Jahr 2023 aufgrund der gestiegenen Materialpreise, ist die KGV gesetzlich verpflichtet, die Versicherungswerte anzupassen und um + 13,35% zu indexieren.

Trotz unveränderten Prämienansätzen erhöht sich der Versicherungswert infolge dieser Indexierungswirkung und die Rechnung wird deshalb entsprechend angepasst. Der Zweck dieses Anpassungsmechanismus ist der Schutz der Versicherten vor fehlender Versicherungsdeckung im Schadenfall.

Ein Zahlenbeispiel

Der Wiederaufbau eines zu CHF 500’000.– versicherten Gebäudes würde im Jahr 2023 unter Berücksichtigung der Indexierung von 13,35% ungefähr CHF 566’750.– kosten, was einem Mehrbetrag von CHF 66’750.- entspricht.
Durch den Indexierungsmechanismus wird dieser Betrag von CHF 66’750.– im Versicherungswert berücksichtigt und der Versicherte erhält dadurch einen vollständigen  Versicherungsschutz. Bei einem Prämienansatz von CHF 0.52‰, entspricht diese Anpassung der Versicherungsdeckung einer Erhöhung der Rechnung um CHF 34.70.