Betroffene Bauten

Dieses System eignet sich sowohl für bestehende als auch für Neubauten. Es wird jedoch in den folgenden Fällen besonders empfohlen.

  • Denkmalgeschützte Bauten, in denen Änderungen am Bau nur eingeschränkt möglich ist
  • Renovierungen alter Bauten, bei denen die Einhaltung der Normen beeinträchtigt ist und Ausgleichsmassnahen erforderlich sind
  • Industrie- und Gewerbebauten, für die die Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF) nicht die Installation eines Alarmsystems vorschriebt
  • Alte Bauten, in denen sich Menschen mit höherem Risiko aufhalten (Kirchen, Ferienhäuser, usw.)
  • Grosse Wohnbauten als Ergänzung zu den herkömmlichen Installationen, die nach den Vorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF) erforderlich sind

Bei Einfamilienhäusern und kleinen Bauten wird eine Hausinstallation empfohlen, da sie relativ günstig umsetzbar sind.

Bedingungen für die Beitragsleistung

Die von der KGV gewährte Beitragsleistung für die Installation von einer Segura 360 Anlage ist auf einem Pauschalbetrag von CHF 4000.00 pro Anlage festgelegt, zu der eine Pauschale von CHF 100.00 pro Brandmelder hinzukommt, jedoch höchstens CHF 30’000.00. Die Beitragsleistung gilt nur für Neuinstallationen.

Für geschützte Bauten oder in besonderen Risikosituationen kann zusätzliche Hilfe angefordert werden. Die Experten der Abteilung Prävention der KGV informieren Sie gerne.

Die Installation einer Schlüsselbox (SIBOX), das den Einsatzkräften einen leichteren Zugang zu einem Gebäude verschafft, ist als Ergänzung zum Segura-Alarmsystem obligatorisch. Auch hier beteiligt sich die KGV an den Kosten.

Vorgehensweise für Ihren Antrag auf eine Beitragsleistung
    • Holen Sie eine unverbindliche Offerte bei einem der anerkannten Segura 360 Partner ein. Die Beitragsleistung gilt nur für Installationen, welche von einer Partnerfirma durchgeführt wurden.
    • Reichen Sie Ihren Antrag bei der KGV ein.
    • Sobald Sie den positiven Vorentscheid auf Beitragsleistung von der KGV erhalten haben, beauftragen Sie den Installateur.
    • Bei Abschluss der Arbeiten, senden Sie uns die vom anerkannten Installateur unterzeichnete Bescheinigung über die Fertigstellung der Installation zusammen mit einer Kopie der Rechnung und den entsprechenden Zahlungsnachweise zu. Dieses Dokument wird Ihnen zusammen mit unserem Vorentscheid für die Beitragsleistung zugeschickt.

    Diese besondere Massnahme wird vom 1. September 2023 bis zum 31. Dezember 2026 angeboten.

    Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns unter +41 26 566 41 60 oder prevention@ecab.ch