Das Gesetz über die Brandbekämpfung und die Hilfeleistungen (BBHG) ist am 1. Januar 2023 vollständig in Kraft getreten. Es regelt die Organisation der Feuerwehr im Kanton Freiburg in Bezug auf Brand- und Elementarereignisse sowie andere Situationen mit Notfallcharakter. Aufbauend auf einer Risikoanalyse und auf dem Grundsatz der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe legt das Gesetz die Rahmenbedingung für effiziente Einsätze der Feuerwehr fest. Es setzt dabei auf die Zusammenarbeit zwischen dem Staat, den Gemeinden, den betreffenden Gemeindeverbänden, der KGV und den anderen Blaulichtorganisationen.

Durch sein kantonales Kompetenzzentrum für Brandbekämpfung und die Hilfeleistungen, sowie in Zusammenarbeit mit den Feuerwehr-Bataillonen stellt die KGV sicher, dass auf dem gesamten Kantonsgebiet einheitliche Einsatzmittel zur Verfügung stehen und eine einheitliche Einsatzpraxis angewendet wird. Unter anderem ist die KGV damit beauftragt, die Einsatzfahrzeuge zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen, die kantonale Feuerwehrausbildung sicherzustellen, sowie für den Betrieb der Einsatz- und Alarmzentrale zu sorgen. Ferner übt sie die allgemeine Aufsicht über die Brandbekämpfung und die Hilfeleistungen aus.