1. Schritt

  • Verhindern, dass sich der Schaden verschlimmert:
    Notfallmassnahmen (Abdeckung, Stauen, Trocknen, Reinigen)
  • Die öffentliche Sicherheit gewährleisten.
  • Die beschädigten Sachgüter in ihrem Zustand belassen bis zum Eintreffen eines Vertreters der KGV.
  • Fotos vom Schadenfall machen.
  • Den Schaden der KGV melden.
  • Keine Reparaturarbeiten vornehmen ohne Genehmigung der KGV.

Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zur Kürzung, bzw. Streichung der Entschädigungen führen.

Tarif für persönliche Arbeiten zur Reinigung und Räumung: CHF 30.-/h.
Die Gesamtzahl der Stunden ist genehmigungspflichtig.

Obergrenze für Zusatzleistungen (Räumung, Evakuierung, Transport usw.): 15% des gesamten Schadenbetrags.

2. Schritt

  • Offerten einholen.
  • Kostenvoranschlag der Schätzungskommission der KGV übermitteln.
  • Nach Zustimmung des Schätzersder KGV die Arbeiten zuweisen.
  • Rechnungen auf den Namen des Versicherten ausstellen lassen.
  • Rechnungen der Schätzungskommission der KGV übermitteln.